Kloster Tennenbach - die Forschungen gehen weiter, ab dem 851. Jahr...
Über interessante Entdeckungen, die von allgemeinem Informationsinhalt sein dürften, wird das HachbergMosaik von Fall zu Fall weiterhin berichten. Dieses Mal geht es um die ehemalige Klostermühle. Im Großherzoglich-Badischen-Oberrheinischen Provinzial-Blatt vom 30.1.1808 erschien folgende Anzeige unter
Kauf-Anträge
Mahl- Oehl- und Sägmühle-Versteigerung, nebst Verkauf einer gespaltenen Glocke. Donnerstags den 28sten d. M. wird nebst einer ohngefährl8 Zentner schweren Glocke zu Thennenbach die Mahl-Oehl- und Sägmühle, aneinander gelegen, mit dem vorhandenen Mühlgeschirr, und 1 Jauchert ohngefähr hiezu gehöriger mit Nro. 26. bezeichneten Matten, auf der sogenannten Krummatte, in dem daselbstigen Wirthshaus Vormittags 9 Uhr, mit Vorbehalt höchster Ratifikation, an den Meistbiethenden versteigert werden.
Die Mühle, die zugleich auch die BäckereyGerechtigkeit besitzt, besteht mit der wohleingerichteten Oehl- und Sägmühle aus dem Mühlwerk in 2 Gängen, dem gemauerten Haus mit einer geräumigen Stube, 3 Kammern, einer Küche, einem Keller, 3 Fruchtschütten und den in dem gegenüberstehenden sogenannten Winterhaus befindlichen Vieh- und Schweinställen, und hat zur Benutzung des Wassers aus 3 großen und einem kleinen Weyher der gestalt das Vorrecht, daß die Wässerungsberechtigten nachzustehen haben.
Die Kaufbedingungen sind:
1) Werden zur Zahlung des Kaufschillings 6 Termine bewilliget, wovon der erste nach erfolgter höchster Begnehmigung baar bezahlt, die übrigen 5 Termine aber mit 5 pro Cent jährlich verzinslich abgeführt werden.
2) Wird gnädigster Herrschaft nicht durch das Eigenthum hierauf so lange, bis Kaufschilling mit Zinsen bezahlt seyn wird, sondern auch
3) Höchstderselben auf der obgenannten 1 Jauch ausgezeichneten Matten, worüber für das Maaß sonst keine Gewährschaft geleistet wird, die Zehendpflichtigkeit und allenfallsige Steuer vorbehalten.
4) Haben Kauflustige sich durch amtliche Zeugnisse über ihr Vermögen gehörig auszuweisen, oder für ihr Anboth einen annehmlichen Bürgen zu stellen, widrigens von ihnen kein Anboth angenommen wird. Betreffend hiegegen die gespaltene Glocke, wird selbe an den meistbiethenden nach dem Gewicht gegen paare Bezahlung verkauft.
Kiechlinsbergen, den 5ten Januar 1808:
Großherzogliche Gefällverwaltung.
Mager
Wahrend inzwischen die "gespaltene Glocke" versteigert werden konnte, fand sich für den Mühlenkomplex kein annehmbares Angebot. Deshalb erschien im Provinzial-Blatt vom 16.4.1808 eine Anzeige zur Verpachtung. Diese war erfolgreich, sodass ein paar Monate später das Domänenamt Emmendingen Mühle und Säge verpachten konnte, und zwar bis 1831 die Mühle und 24. November 1832 die Säge [weitere Informationen hierzu enthält die vom Arbeitskreis für Heimatkunde anno 2004 herausgegebene Schrift "Tennenbacher Klosterbesitz" auf Seite 17].
Zur vollständigen Information der Wortlaut der Pachtausschreibung vom April 1808:
Pacht-Anträge
Verpachtung der Mahl- Oehl- und Sägmühle zu Thennenbach. Zu Folge hohen Auftrags wird, Dienstags den 17. nächsten Monats May, die in dem G. B. Oberrheinischen Provinzialblatt unterm 15. Jänner Nro. 3. beschriebene, in zwey Gängen bestehende Herrschaftl. Mahlmühle zu Thennenbach, welche zugleich die Bäkerey-Gerechtigkeit besitzt, und zur Benutzung des Wassers aus 3 großen und einem kleinen Weyer, dergestalten das Vorrecht hat, daß die Wässerungsberechtigten nachzustehen haben, mit der darangebauten, wohleingerichteten Oehl- und Sägmühle, Vieh- und Schweinställen, nebst dem vorhandenen Mühlgeschirr und 1 Jauch dazu gehörigen Matten, auf der sogenannten Krummatten daselbst mit Vorbehalt gnädigst. herrschaftl. Begnehmigung an den Meistbiethenden auf zwey Jahre verpachtet werden.
Die Pachtlustigen haben sich hiemit zu dieser Vornahme auf obbestimmten Tag frühe um 9 Uhr, in dem Wirthshaus zu Thennenbach mit dem Bemerken einzufinden, daß sie, und besonders Auswärtige, über ihr sittliches Betragen und Vermögensumstände mit obrigkeitlichen Zeugnissen versehen, und nöthigenfalls des Pac.hts halber hinlängliche Kaution zu stellen im Stande seyn müssen.
Kiechlinsbergen am 16. April 1808.
Großherzogl. Gefällverwaltung.
Mager
Veröffentlicht im HachbergMosaik, Ausgabe Nr. 8, November 2019