Die Kirche in Freiamt-Reichenbach musste im Laufe des 18. Jahrhunderts mehrfach erweitert (Verlängerung der Giebelwand), repariert (Turm und Dach) und mit neuen Einrichtungen (Glocken, Stühle) versehen werden.

Hierüber geben uns umfangreiche Archivalien des Staatsarchivs in Freiburg Auskunft, z.B. 1106/1 Nr. 829. Ein darin enthaltenes Kostenverzeichnis aus dem Jahr 1784, aufgestellt vom Stabhalter und bestätigt von Landbaumeister Meerwein, beinhaltet unter anderem die Lieferung von 6.600 Stück Ziegeln aus der Tennenbacher Ziegelei zur Neu-Eindeckung von Dach und Turm der Reichenbacher Kirche.

Holzschnitt Ziegler

Ein Ziegler thut man mich nennen
Auß Lättn kan ich Ziegl brennen
Gelatt und hell Kälend darbey
Daschen Ziegl auch sonst mancherley
Damit man deckt die Heusser obn
Für Regen Schnee und Windes thobn
Auch für der heyssen Sonnen schein
Eynira erfund die Kunst allein.

 

Eine Ziegelhütte in Tennenbach, gar auf dem Klostergelände selbst? Wo war die Lehmgrube? - Der Arnold-Plan (GLA G Tennenbach 10) enthält zwar den genauen Gebäudestandort, wurde jedoch bisher kaum beachtet.

Eine "technische Beschreibung" können wir der nachstehenden Versteigerungsausschreibung vom 4. November 1811 entnehmen. veröffentlicht im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-, Donau-, Wiesen- und Dreisam-Kreis". Ein Weiterbestehen der Ziegelei kam anschließend nicht zustande.

Verkauf der herrschaftlichen Ziegeley zu Thennenbach

Montag, den 25, d. M. November Vormittags 8 Uhr wird zufolge hoher Verfügung die herrschaftliche Klosterziegelhütte in Thennenbach, die zu einem jedmaligen Brand von 10.000 Stück rothen Waaren und 50 Vrtl. Kalk eingerichtet, auch hinten daran mit einem Schopf- und Schweinestall versehen ist, nebst dabey gelegener von Stein erbauten zweystöckigten Behausung, und der von dem Hauseck an durch den Klosterhof in gerader Linie stehenden Stallung oder dem gewesenen Chaisenremis; sodann das sogenannte Ziegelmättle mit Inbegriff eines kleinen Krautgärtchens, welches alles aneinander liegt und zusammen mit dem Hofstattplatz ohngefähr 1 1/4 Jauch groß seyn mag, salva ratificatione durch öffentliche Versteigerung an den Meistbiethenden verkauft werden.

Der Ausrufspreis für obiges Ganze, und mit der Befugniß, die nöthige Ziegelerde auf dem Thennenbachischen Grund und Boden, jedoch Niemand zu einigem Nachtheil und Schaden, graben, und die erforderlichen Steine in dem Stadt Emmendingischen Lehenwald auf dem Eichberge brechen und ausgraben zu dürfen, ist 980 fl. und die wesentlichen Kaufbedingnisse sind folgende:

1. Wird für das Geländmaaß keine Gewährschaft geleistet.
2. Sind zu Zahlung des Kaufschillings vier Termine festgesetzt, wovon der erste nach erfolgter höchster Ratifikation gleich baar, und die übrigen in drey nacheinander folgenden mit 5 Prozent verzinslichen Jahrsterminen bezahlt werden müssen.
3. Unterliegt dieses Gewerbsgut gleich andern bürgerlichen Gütern der Zehndpflichtigkeit und andern Staatslasten.
4. Wird auf besagtes Gut bis nach abbezahltem Kaufschilling das erste Pfandrecht vorbehalten.
5. Hat der Käufer sich immer darauf zu versehen, daß er zu den übrigen vielen Klostergebäuden daselbst auf jeden Erforderungsfalle die benöthigte Ziegelwaare und Kalk parat habe, und diese gnädigster Herrschaft allzeit um einen billigen Preis anschaffe.
6. Behaltet man sich den durch das Gut gehenden unentbehrlichen Fahr- und Fußweg in den obern Gartenacker und zu den Mühlweyhern besonders bevor.
7. Muß der Käufer, da die Bronnendeichel zu denen Thennenbacher Bronnen durch sein gekauftes Gut gehen, bey einer nöthig findenden Visitirung und Reparirung derselben den Boden, jedoch ihm ohne geflissentlichen Schaden, aufbrechen zu lassen, sich gefallen lassen.
8. Hat auch der Käufer nebst noch ein und andern Bedingungen, die man am Verkaufstag noch vor dem Steigerungsakt bekannt machen wird, die Umfangs-Mauer, so weit sein Gut reichet, auf seine Kosten machen zu lassen und in gutem Stande zu unterhalten.

Es werden demnach zu dieser VerkaufsVerhandlung, die in dem Wirthshause zu Thennenbach vorgehen wird, die Kauflustige mit dem Bemerken höflich eingeladen, daß sie sich an dem obbestimmten Tag und Stunde ordentlich dabey einfinden mögen, und was Fremde sind, über ihre Zahlungsfähigkeit und sittliches Betragen sich mit einem obrigkeitlichen Zeugniß auszuweisen haben.
Kiechlinsbergen, den 4. November 1811
Großherzogl. Bad. Gefällverwaltung. Mayer

A = Ziegelhütte, B = Lehmgrube, C = Mahl-, Öl- und Sägemühle
sowie die Klosterbäckerei (UB Frbg.: R 7083, Großherzoglich Badisches Provinzial-Blatt, Jahr 1808, S. 31)

Erstmals veröffentlicht im HachbergMosaik, Ausgabe Nr. 8, November 2019